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Immer für Sie da: Ihre Bestatter in Aschaffenburg

Wir stehen Ihnen im Trauerfall jederzeit zur Seite, denn jeder Mensch verdient einen besonderen Abschied. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Bestatter.

Ihre Entlastung im Trauerfall

Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger werden mit Fragen und Problemen belastet, mit denen Sie bisher noch nicht konfrontiert worden sind. In dieser schweren Zeit möchten Ihnen das Beerdigungsinstitut Erich Kraus jun. GmbH eine wertvolle Hilfe sein.

Erfahren Sie, wie umfassend unser Angebot für Sie ist, welche Dokumente wir als Bestatter zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Das Beerdigungsinstitut informiert Sie ausführlich über:

  • Was tun im Trauerfall
  •  Leistungen als Bestatter
  •  Formalitäten
  •  Kosten

„Begrenzt ist das Leben, doch unendlich die Erinnerung.“

Was im Sterbefall zu tun ist

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt (Rufen Sie die 116 117 an) verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen.

Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z. B. die Ermittlungsbehörden, das Statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

Wir schaffen Freiräume für Ihre Trauer

Als Bestattungsfirma organisieren und regeln wir für Sie sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen. Wir beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung und begleiten Ihre Trauerarbeit und den Abschied von Ihren Verstorbenen. Unsere Dienste als Bestatter erfolgen dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen und genau nach Wunsch.


Unsere Begleitung im Trauerfall umfasst:

  • Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen


  • Die mögliche Aufbahrung in der Trauerhalle

  • Die Erledigung aller Formalitäten

  • Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen

  • Die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners


  • Die Gestaltung von Sarg- und Urnendekorationen



  • Die Dekoration des Grabes


  • Die Dekoration des Grabes


  • Die Behandlung, Einsargung und das Ankleiden des Verstorbenen


  • Die Organisation und Durchführung der Bestattung


  • Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine


  • Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen


  • Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier

  • Die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtner und Steinmetze

  • Die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung

Unsere Mitarbeiter in Aschaffenburg wissen um die Schwere und Schwierigkeit Ihrer Situation. Sie stehen Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite und schaffen so Raum und Zeit für Ihre individuelle Trauerarbeit. Nehmen Sie Kontakt mit unserer Bestattungsfirma auf.

Formalitäten: Unpassend, aber notwendig

Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Das Team des Beerdigungsinstitut Erich Kraus jun. GmbH steht Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.


Das Beerdigungsinstitut übernimmt für Sie auf Wunsch unter anderem:

  • Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung und Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt
  •  Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt
  •  Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners
  •  Abmeldung bei der Krankenkasse
  •  Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente
  •  Benachrichtigung des Arbeitgebers
  •  Abmeldung beim Arbeitsamt
  •  Abmeldung beim Versorgungsamt
  •  Polizeiliche Abmeldung
  •  Geltendmachung von Ansprüchen bei der Lebensversicherung


Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir als Bestatter folgende Dokumente:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  •  Standesamtliche Geburtsurkunde
  •  Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
  •  Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
  •  Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  •  Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
  •  Sonstige Versicherungspolicen, z. B. Lebensversicherung
  •  Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  •  Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  •  Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  •  Grabstellennachweis, falls vorhanden
  •  Legatvertrag über gärtnerische Grabpflege, falls vorhanden
  •  Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein

Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen die Mitarbeiter des Beerdigungsinstituts auch gerne deren Neubeschaffung für Sie.

Die Kostenfrage: Unangenehm, aber unumgänglich

Die Kosten einer Bestattung variieren sehr stark, denn sie hängen immer von den persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Verstorbenen oder Hinterbliebenen ab. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass sich die Kosten einer Bestattung aus vielen einzelnen Faktoren zusammensetzen. So ist grundsätzlich zwischen den Kosten für das Beerdigungsinstitut (Eigenleistungen) und den Kosten für Nebenleistungen und Fremdauslagen (Fremdleistungen) zu unterscheiden.


Bei einer Bestattung fallen Kosten an für:

  • Die Leistungen des Beerdigungsinstituts, z. B. die Kosten für Sarg, Totenbekleidung, Überführung des Verstorbenen, Ankleiden und Einsargen, Vorbereiten der Trauerfeier, Dekoration der Trauerhalle, Sarg- oder Urnenträger
  •  Auslagen und Fremdrechnungen, z. B. die Kosten für die Beurkundung und Sterbeurkunden beim Standesamt, Arztkosten (Untersuchung und Ausstellung des Todesscheins), Traueranzeigen, Blumenarrangements usw.
  •  Die Friedhofsverwaltung, z. B. die Kosten für den Grabstellenkauf und Nutzung der Kapelle
  •  Die Grabgestaltung durch Steinmetz und Gärtner, z. B. Kosten für die Grabeinfassung, ein Grabmal und die Bepflanzung

Die Kosten einer Bestattung so umfassend und transparent wie möglich darzustellen, ist unser Ziel. Dies ist uns jedoch nicht pauschal möglich, sondern nur in enger Abstimmung mit Ihnen und unter Kenntnis Ihrer persönlichen Vorstellungen und Wünsche.

Ein seriöses Beerdigungsinstitut wie das unsere nimmt sich deshalb die Zeit, alles detailliert mit Ihnen zu besprechen. Erst auf dieser Basis ist es uns möglich, Ihnen ein faires und umfassendes Angebot zu unterbreiten.

Um Ihnen dennoch einen Überblick über die zu erwartenden Bestattungskosten zu geben, stellen wir Ihnen einen Bestattungskosten-Kalkulator zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme
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Als Beerdigungsinstitut kümmern wir uns um die komplette Organisation der Trauerfeier.

06021 21755
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